Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausgleichsabgabesatzung 2019
Ausgleichsabgabesatzung 2019§ 4
Stand: 26.08.2026
Das LVR-Inklusionsamt kann einzelnen örtlichen Trägern zur Durchführung ihrer Aufgaben über die ihnen gemäß §§ 1 und 3 zugewiesenen Beträge hinaus weitere Mittel an Ausgleichsabgabe zur Verfügung stellen.