Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über die Gemeinnützigkeit des Betriebs gewerblicher Art LWL-Landesjugendamt Westfalen, LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho, LWL-Berufskolleg - Fachschulen Hamm und Koordinationsstelle Sucht
Satzung über die Gemeinnützigkeit des Betriebs gewerblicher Art LWL-Landesjugendamt …§ 2
Stand: 26.08.2026
Der Betrieb gewerblicher Art ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.