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Bekanntmachung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik - DIBt-Abkommen -

Art 15 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Abkommen tritt am 1. Januar des Jahres in Kraft, das dem Jahr folgt, in dem die letzte der von den Beteiligten ausgefertigten Vertragsurkunden der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen des Landes Berlin zugeht.

Für die Bundesrepublik Deutschland

das Bundesministerium für Raumordnung,

Bauwesen und Städtebau

Dr. I. Schwaetzer

Für das Land Baden-Württemberg

Stellv. Ministerpräsident und Wirtschaftsminister

Dr. Dieter Spöri

Für den Freistaat Bayern

Der Bayerische Ministerpräsident

Max Streibl

Für das Land Berlin

Senator für Bau- und Wohnungswesen

Wolfgang Nagel

Für das Land Brandenburg

Der Ministerpräsident

Dr. Manfred Stolpe

Für die Freie Hansestadt Bremen

Der Senator für das Bauwesen

E. Lemke-Schulte, Senatorin

Für die Freie und Hansestadt Hamburg

Für den Senat

Wagner

Für das Land Hessen

Hessisches Ministerium für Landesentwicklung,

Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz

Jordan

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Für den Ministerpräsidenten

des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Der Innenminister

des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Lothar Kupfer

Für das Land Niedersachsen

Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten

Niedersächsisches Sozialministerium

Hiller

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Die Ministerin für Bauen und Wohnen

Brusis

Für das Land Rheinland-Pfalz

Der Minister der Finanzen

Edgar Meister

Für das Saarland

Der Minister für Umwelt

Jo Leinen

Für den Freistaat Sachsen

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Eggert

Für das Land Sachsen-Anhalt

Für den Ministerpräsidenten

des Landes Sachsen-Anhalt

Der Minister für Umwelt und Naturschutz

des Landes Sachsen-Anhalt

Rauls

Für das Land Schleswig-Holstein

Für den Ministerpräsidenten

des Landes Schleswig-Holstein

Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein

Dr. Hans Peter Bull

Für das Land Thüringen

Thüringer Innenministerium

Schuster

Zusatz:

(Bekanntmachung über das Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut

für Bautechnik (DIBt) und Vollzug der Marktüberwachung/-aufsicht über harmonisierte Bauprodukte

vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 136, ber. S. 348))

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2007 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und Vollzug der Marktüberwachung/-aufsicht über harmonisierte Bauprodukte zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß Nummer 2 gesondert bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 20. Dezember 2007

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

2. Dieses Abkommen tritt am 1. des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den Beteiligten ausgefertigten Vertragsurkunden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin zugeht.

Zusatz:

(Bekanntmachung des Abkommens zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

(2. DIBt-Änderungsabkommen) vom 13. November 2012 (GV. NRW. S. 519))

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 7. November 2012 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen) zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gemäß Nummer 2 gesondert bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 13. November 2012

Die Ministerpräsidentin

des Landes Nordrhein-Westfalen

2. Dieses Abkommen tritt am 1. des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den Beteiligen ausgefertigten Vertragsurkunden der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin zugeht.

Zusatz:

(Bekanntmachung des Abkommens zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

(3.DIBt-Änderungsabkommen) vom 7. März 2017 (GV. NRW. S. 322))

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2017 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3.DIBt-Änderungsabkommen) zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gemäß 2. gesondert bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 7. März 2017

Ministerpräsidentin

des Landes Nordrhein-Westfalen

2. Dieses Abkommen tritt am 1. des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den Beteiligten ausgefertigten Vertragsurkunden der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin zugeht.

Art 14