Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland mit Sitz in Warburg
Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …§ 1
Stand: 26.08.2026
Der Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland mit Sitz in Warburg werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.