Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland mit Sitz in Warburg

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland mit Sitz in Warburg werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

§ 2