Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausgleichsabgabesatzung 2018
Ausgleichsabgabesatzung 2018§ 2
Stand: 26.08.2026
Aufkommen an Ausgleichsabgabe im Sinne dieser Satzung ist der von dem LVR-Integrationsamt im Jahr 2016 vereinnahmte Gesamtbetrag der Ausgleichsabgabe unter Berücksichtigung des für 2016 durchgeführten Finanzausgleichs zwischen den Integrationsämtern und der Abführung des dem Ausgleichsfonds beim Bundesminister für Arbeit und Soziales zustehenden Anteils.