Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zu dem Fünften Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V.

Gesetz zu dem Fünften Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem …

Anlage 1 Anlage

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für Anlage 1 Gesetz zu dem Fünften Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem … liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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Art 2