Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) an den LVR-Förderschulen
Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Erhebung von Elternbeiträgen für …§ 8 Maßgeblicher Einkommenszeitraum
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31846/8#abs-1 (1) Maßgeblich für die Bemessung der Beitragshöhe ist das Jahreseinkommen des vorangegangenen Kalenderjahres.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31846/8#abs-2 (2) Davon abweichend ist das tatsächliche Jahreseinkommen zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich auf die Dauer höher oder niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres. Der Elternbeitrag ist im Falle einer solchen Änderung für dieses Kalenderjahr neu festzusetzen. Dabei erfolgt zunächst eine vorläufige Festsetzung, für die das Einkommen des Jahres geschätzt wird. Nach Vorlage der gesamten Einkommensnachweise für das Jahr wird der Beitrag endgültig festgesetzt.