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Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung

Teil 11 Zuständigkeiten nach der Ferienreiseverordnung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Für Teil 11 Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 34 § 35