Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege im Gebiet des Rheinlandes

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Förderung der Inklusion in der …

§ 5

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Landschaftsverband Rheinland gewährt die Fördermittel freiwillig im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel für das jeweilige Kindergartenjahr. Der Landschaftsverband Rheinland entscheidet im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes über die Förderung.

§ 4 § 6