Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2016
Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2016§ 2
Stand: 26.08.2026
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 25.551.077 EUR festgesetzt.