Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Werbesatzung
Werbesatzung§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Für in Teilen Nordrhein-Westfalens veranstaltete Fernsehprogramme gelten die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages zur Werbung und zum Teleshopping nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.