Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Aufwandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister
Aufwandsentschädigungsverordnung Bezirksbrandmeister§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31262/1#abs-1 (1) Die Bezirksbrandmeisterinnen oder Bezirksbrandmeister erhalten eine Aufwandsentschädigung von 850 Euro monatlich und eine Reisekostenpauschale von 193 Euro monatlich. Die stellvertretenden Bezirksbrandmeisterinnen oder die stellvertretenden Bezirksbrandmeister erhalten jeweils 50 Prozent der in Satz 1 genannten Beträge.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31262/1#abs-2 (2) Falls ein Dienstzimmer, der Schreibdienst und der laufende Geschäftsbedarf amtlich nicht zur Verfügung gestellt werden, ist der angemessene Aufwand in der nachgewiesenen Höhe, höchstens jedoch ein Betrag von 138 Euro monatlich, zu erstatten.