Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / kvw-Zusatzversorgung kvw-Zusatzversorgung § 37 Anpassung der Betriebsrenten Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen Die Betriebsrenten werden jeweils zum 1. Juli – erstmals ab dem Jahr 2002 – um 1 Prozent ihres Betrages erhöht.