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Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion

Schlussformel

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Für die Ministerpräsidentin

Die Ministerin

für Schule und Weiterbildung

zugleich in eigener Ressortzuständigkeit

Für den Finanzminister

und

den Minister für Inneres und Kommunales

Der Minister

für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mittelstand und Handwerk

Der Minister

für Arbeit, Integration und Soziales

in eigener Ressortzuständigkeit

und für

die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend,

Kultur und Sport

§ 3