Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion
Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische InklusionSchlussformel
Stand: 26.08.2026
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Für die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
zugleich in eigener Ressortzuständigkeit
Für den Finanzminister
und
den Minister für Inneres und Kommunales
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
in eigener Ressortzuständigkeit
und für
die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport