Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 198, in Kraft getreten am 15. März 2014
Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamts Westfalen aus der Ausgleichsabgabe nach § 77 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2014
3 Normen · ausgefertigt 30.01.2014 · Änderungen