Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Bestätigung von Vereinbarungen mit dem Erzbistum Köln und mit dem Bistum Münster
Gesetz zur Bestätigung von Vereinbarungen mit dem Erzbistum Köln und mit dem Bistum …Anlage 1 Anlage zu § 1
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 1 Gesetz zur Bestätigung von Vereinbarungen mit dem Erzbistum Köln und mit dem Bistum … liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.