Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 621

Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke

2 Normen · ausgefertigt 16.10.2013 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Schülerzahlen der Förderschulen und der Schulen für Kranke
  3. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften, Berichtspflicht