Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 621

Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke

2 Normen · Ausgangsfassung vom 16.10.2013 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Schülerzahlen der Förderschulen und der Schulen für Kranke
  3. § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften, Berichtspflicht

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    18.12.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 18.12.2018

    GV. NRW. 2019 S. 2

  2. Historischer Änderungsnachweis

    14.09.2017 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 24.08.2017

    GV. NRW. S. 756

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).