Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 621
Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke
2 Normen · Ausgangsfassung vom 16.10.2013 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Schülerzahlen der Förderschulen und der Schulen für Kranke
- § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften, Berichtspflicht
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
18.12.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 18.12.2018
GV. NRW. 2019 S. 2
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Historischer Änderungsnachweis
14.09.2017 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 24.08.2017
GV. NRW. S. 756
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).