Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem …Art 9 Inkrafttreten des Staatsvertrags,Veröffentlichung der anwendbaren Vorschriften
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30759/9#abs-1 (1) 1Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt. 2Der Tag des Inkrafttretens ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzugeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30759/9#abs-2 (2) 1Der Erste und Zweite Teil des bayerischen Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen ist in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Staatsvertrags geltenden Fassung als Anlage zu diesem Staatsvertrag im Gesetz-und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzumachen. 2Änderungen der in Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 genannten Bestimmungen des bayerischen Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen werden ebenfalls im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgemacht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30759/9#abs-3 (3) 1Die Satzung des Versorgungswerks ist in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Staatsvertrags geltenden Fassung unter Hinweis auf den Staatsvertrag im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzumachen. 2Änderungen der Satzung werden im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30759/9#abs-4 (4) 1Die Bekanntmachung nach Absatz 1 erfolgt durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen. 2Die Bekanntmachung nach den Absätzen 2 und 3 erfolgen durch das Versorgungswerk.
Düsseldorf, den 31. Dezember 2012
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Finanzminister
Dr. Norbert W a l t e r - B o r j a n s
München, den 1. Dezember 2012
Für den Freistaat Bayern
Der Staatsminister des Innern
Joachim H e r r m a n n