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Mittelstandsförderungsgesetz

§ 1 Grundsätze

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30727/1#abs-1 (1) Selbstständigkeit und Unternehmertum in der mittelständischen Wirtschaft des Landes sind zentrale Garanten für Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung. Mittelständische Unternehmen und die Freien Berufe sowie die dort Beschäftigten leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30727/1#abs-2 (2) Deshalb ist die Förderung und Stärkung des Mittelstandes und der Freien Berufe im fairen Leistungswettbewerb Aufgabe der Landespolitik (Artikel 28 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen). Sie orientiert sich dabei an den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft, um Wettbewerbsfähigkeit und Leistungskraft des Mittelstandes zu sichern. Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz sind ebenfalls wesentliche Grundsätze bei der Förderung des Mittelstandes. Dabei gilt es, die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen einerseits und Großunternehmen andererseits ausgewogen zu berücksichtigen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30727/1#abs-3 (3) Für die gedeihliche Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist eine Wirtschaftspolitik, die einen auf Langfristigkeit angelegten, verlässlichen und nachhaltigen ordnungspolitischen Rahmen schafft, von grundlegender Bedeutung.

Dazu gehören insbesondere

1. der Abbau und die Verhinderung von Marktzutrittsschranken sowie die Bekämpfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und überlegener Marktmacht, um die Erfolgschancen mittelständischer Unternehmen im Leistungswettbewerb zu gewährleisten sowie

2. die Stärkung der Haftung im unternehmerischen Entscheidungskalkül; Entscheidungsträger müssen auch die Folgen ihre Entscheidung verantworten.

§ 2