Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Vom 29. Juni 2012
Satzung über den Ersatz von Aufwendungen für die Mitglieder der Medienkommission der …§ 8 Sonderfälle
Stand: 26.08.2026
Zur Ergänzung oder Auslegung der Bestimmungen dieser Satzung finden die Vorschriften des Landesreisekostengesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen entsprechende Anwendung.