Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes zur Fachwirtin für Medien- und Informationsdienste oder zum Fachwirt für Medien- und Informationsdienste für das Land Nordrhein-Westfalen
Prüfungsordnung der Bezirksregierung Köln für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen …§ 6 Geschäftsführung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30661/6#abs-1 (1) Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss dessen Geschäftsführung, insbesondere Einladungen, Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30661/6#abs-2 (2) Die Sitzungsprotokolle sind von der Protokollführerin oder dem Protokollführer und dem vorsitzenden Mitglied zu unterzeichnen.