Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Stärkungspaktgesetz
Stärkungspaktgesetz§ 1 Ziel des Gesetzes
Stand: 26.08.2026
Das Land stellt in den Jahren 2011 bis 2022 Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation Konsolidierungshilfen zur Verfügung. Die Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen. Ziel ist es, den Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation den nachhaltigen Haushaltsausgleich zu ermöglichen.