Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für die berufliche Fortbildung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe für das Land Nordrhein-Westfalen
Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung von …§ 24 Nicht bestandene Prüfung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30210/24#abs-1 (1) Bei nicht bestandener Prüfung erhält die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer von der zuständigen Stelle (§ 1 Absatz 1) einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, in welchen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern keine ausreichenden Leistungen erbracht worden sind und daher wiederholt werden müssen. Es wird angegeben welche Prüfungsteile und Prüfungsfächer in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr zu wiederholen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30210/24#abs-2 (2) Auf die besonderen Bedingungen gemäß § 25 wird hingewiesen.
Teil 5
Wiederholungsprüfung