Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen am Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin
Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung der Länder Mecklenburg-Vorpommern und …§ 1
Stand: 26.08.2026
Das Land Mecklenburg-Vorpommern und das Land Nordrhein-Westfalen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2009 dem Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin vom 18. Dezember 2000, zuletzt geändert am 15. November 2001, bei.