Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 676

Verordnung über die Schiffbarkeit von Gewässern

3 Normen · Ausgangsfassung vom 07.09.2009 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1
  3. § 2
  4. § 3
  5. Anlage 1 Anlage

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    08.07.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.07.2016, Artikel 22

    GV. NRW. S. 559 Quelle (GV. NRW.)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    08.11.2014 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 15.10.2014

    GV. NRW. S. 676

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).