Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen über …§ 5
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten
Der Innenminister