Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / obsolet
obsoletAnlage 7 Anlage zu § 11d Abs. 5 Nr. 4
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 7 obsolet liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.