Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / obsolet obsolet § 33 Richtlinien Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen Die Landesmedienanstalten erlassen gemeinsame Richtlinien zur näheren Ausgestaltung der §§ 25, 31 und 32. In den Richtlinien zu § 32 sind insbesondere Vorgaben über Berufung und Zusammensetzung des Programmbeirats zu machen.