Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes
Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des …§ 8 Errichtung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29452/8#abs-1 (1) Im Regierungsbezirk Düsseldorf wird aus dem Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Krefeld und den kommunalen Untersuchungsämtern der Städte Essen und Wuppertal und des Kreises Wesel eine integrierte Untersuchungsanstalt für Bereiche des Verbraucherschutzes (Untersuchungsanstalt) gebildet und als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2009 errichtet. In diese werden mit Wirkung zum 1. Januar 2020 die kommunalen Untersuchungsämter der Stadt Düsseldorf und des Kreises Mettmann mit ihren Aufgaben integriert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29452/8#abs-2 (2) Die Untersuchungsanstalt führt den Namen „Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper“ (CVUA-RRW) mit dem Zusatz „Anstalt des öffentlichen Rechts“.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29452/8#abs-3 (3) Die Einzugsbereiche der Untersuchungsanstalt für in Spalte 1 der Tabellen in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung näher bestimmte Untersuchungen und Untersuchungsbereiche bestimmen sich nach Spalte 2 der Tabellen der Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung. Im Übrigen ist Einzugsbereich der Untersuchungsanstalt der Regierungsbezirk Düsseldorf.