Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes
Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des …§ 36 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Minister
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen