Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes
Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des …§ 1 Errichtung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29452/1#abs-1 (1) Im Regierungsbezirk Detmold wird aus dem Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt Detmold und den kommunalen Untersuchungsämtern der Stadt Bielefeld und des Kreises Paderborn eine integrierte Untersuchungsanstalt für Bereiche des Verbraucherschutzes (Untersuchungsanstalt) gebildet und als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2008 errichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29452/1#abs-2 (2) Die Untersuchungsanstalt führt den Namen „Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen – Lippe“ (CVUA – OWL) mit dem Zusatz „Anstalt des öffentlichen Rechts“.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29452/1#abs-3 (3) Die Einzugsbereiche der Untersuchungsanstalt für in Spalte 1 der Tabellen in den Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung näher bestimmte Untersuchungen und Untersuchungsbereiche bestimmen sich nach Spalte 2 der Tabellen der Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung. Im Übrigen ist Einzugsbereich der Untersuchungsanstalt der Regierungsbezirk Detmold.