Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Regelung der personalrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts

Gesetz zur Regelung der personalrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen der …

§ 1 Grundsatz

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Land stellt den Kreisen und kreisfreien Städten das zur Erfüllung der ihnen durch die Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz zum 1. Januar 2008 neu übertragenen Aufgaben erforderliche Fachpersonal zur Verfügung. Die Zahl der Stellen, die für die Erfüllung der neuen Aufgaben erforderlich sind, und ihre Verteilung auf die Kreise und kreisfreien Städte ergeben sich aus der Anlage 1.

§ 2