Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land …

Art 4 Zentrale Anmeldung zum elektronischen Abrufverfahren des Landes

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Freistaat Sachsen überträgt die Zuständigkeit für die Anmeldung und Zulassung zu dem elektronischen Abrufverfahren über das Registerportal auf das Land Nordrhein-Westfalen. Zuständige Stelle ist das Amtsgericht Hagen.

Art 3 Art 5