Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 270
Verordnung über die Ersatzschulen
15 Normen · ausgefertigt 05.03.2007 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Antragstellung
- § 2 Genehmigung oder vorläufige Erlaubnis der Ersatzschule
- § 3 Trägerwechsel
- § 4 Betrieb der Ersatzschule
- § 5 Genehmigung der Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern, von Leiterinnen undLeiternsowie von stellvertretenden Leiterinnen und Leitern
- § 6 Befristete Genehmigung der Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern
- § 7 Feststellung der Eignung der Lehrerinnen und Lehrer
- § 8 Feststellung der Eignung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie derstellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter
- § 9 Unterrichtsgenehmigung für Lehrerinnen und Lehrer an Waldorfschulen undWaldorfförderschulen(§ 100 Absatz 6 des Schulgesetzes NRW)
- § 10 Schulleitung an Waldorfschulen und Waldorfförderschulen
- § 11 Wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer
- § 12 Schulaufsicht
- § 13 Schlussvorschriften
- § 14 Übergangsvorschriften
- § 15 Inkrafttreten