Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 270

Verordnung über die Ersatzschulen

15 Normen · ausgefertigt 05.03.2007 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Antragstellung
  3. § 2 Genehmigung oder vorläufige Erlaubnis der Ersatzschule
  4. § 3 Trägerwechsel
  5. § 4 Betrieb der Ersatzschule
  6. § 5 Genehmigung der Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern, von Leiterinnen undLeiternsowie von stellvertretenden Leiterinnen und Leitern
  7. § 6 Befristete Genehmigung der Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern
  8. § 7 Feststellung der Eignung der Lehrerinnen und Lehrer
  9. § 8 Feststellung der Eignung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie derstellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter
  10. § 9 Unterrichtsgenehmigung für Lehrerinnen und Lehrer an Waldorfschulen undWaldorfförderschulen(§ 100 Absatz 6 des Schulgesetzes NRW)
  11. § 10 Schulleitung an Waldorfschulen und Waldorfförderschulen
  12. § 11 Wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer
  13. § 12 Schulaufsicht
  14. § 13 Schlussvorschriften
  15. § 14 Übergangsvorschriften
  16. § 15 Inkrafttreten