Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 837
Verordnung zur Bestimmung der Ämter auf Probe gemäß § 21 LBG bei den Hochschulen
2 Normen · Ausgangsfassung vom 19.01.2007 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
29.06.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 29.06.2016
GV. NRW. S. 526
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Historischer Änderungsnachweis
01.07.2011 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 25.05.2011
GV. NRW. S. 286
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Historischer Änderungsnachweis
22.12.2009 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 08.12.2009, Artikel 29
GV. NRW. S. 837
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).