Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreise

Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführerinnen oder …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Rheinland als Landesbeauftragte im Kreise vom 13. Februar 1990 (GV. NRW. S. 66, ber. S. 223) und die Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte im Kreise vom 13. Februar 1990 (GV. NRW. S. 66) außer Kraft.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister

für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

§ 1