Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein Stollen „Hohe Aussicht“, Schacht „Henriette“, Verbandsgemeinde Kirchen, Kreis Altenkirchen, sowie der Stollen „Freudenzeche“, „Bergsegen“, „Beerberg“ und den Quellsammelschächten „Dreiborntal 1 – 4“, Stadt Siegen
Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung …§ 3
Stand: 26.08.2026
Diese Verwaltungsvereinbarung tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterzeichnung in Kraft.
Mainz, den 14. Juli 2005
Für das
Land Rheinland – Pfalz
Die Ministerin
für Umwelt und Forsten
Margit C o n r a d
Düsseldorf, den 1. Juli 2005
Für das
Land Nordrhein-Westfalen
Der Minister
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Eckhard U h l e n b e r g