Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / EigVO NRW
EigVO NRW§ 1 Rechtsgrundlagen des Eigenbetriebs
Stand: 31.12.2023
Die wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde ohne Rechtspersönlichkeit (§ 114 der Gemeindeordnung - GO NRW) werden als Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und dieser Verordnung sowie nach den Bestimmungen der Betriebssatzung des Eigenbetriebs geführt.