Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Derschlag
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …§ 2
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28807/2#abs-1 (1) Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Satzung der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde in Gummersbach-Derschlag vom 14. November 1999.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28807/2#abs-2 (2) Änderungen der Satzung sind der für Religionsangelegenheiten zuständigen obersten Landesbehörde anzuzeigen.