Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen

Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen.

§ 2