Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen
Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung …§ 1
Stand: 26.08.2026
Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen.