Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) – in der Flussgebietseinheit Weser

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 15. Oktober 2003

Die Länder Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben am 7. / 22. Juli 2003 die Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer Flussgebietsgemeinschaft Weser zur Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG – Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – in der Flussgebietseinheit Weser abgeschlossen.

Die Verwaltungsvereinbarung wird nachfolgend bekannt gemacht.

Ministerium

für Umwelt und Naturschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

des Landes Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

Christiane F r i e d r i c h

Verwaltungsvereinbarung

über die Bildung einer Flussgebietsgemeinschaft

Weser (FGG Weser)

in der Flussgebietseinheit Weser

Präambel

Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 327/1 vom 22. Dezember 2000) fordert von den Mitgliedsstaaten eine flussgebietsbezogene Bewirtschaftung der Gewässer. Als Instrumente der Bewirtschaftung verlangt die Richtlinie, dass für die festgelegten Flussgebietseinheiten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt und koordiniert werden.

Ausgehend von diesen Vorgaben verpflichtet § 1b Abs. 2 WHG die Länder, zur Erreichung der in diesem Gesetz festgelegten Bewirtschaftungsziele die Koordinierung der Bewirtschaftung zu regeln.

Um der gesetzlichen Koordinierungsverpflichtung sachgerecht nachkommen zu können, müssen nicht nur zahlreiche fachliche und datenmäßige Vorgaben sowie Berichtsvorgaben, sondern auch Frist- und Verfahrensaspekte abgestimmt werden.

Zur Durchführung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben an der Weser besteht seit 1964 die "Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Weser" (ARGE Weser), einschließlich der beim Niedersächsischen Landesamt für Ökologie eingerichteten Wassergütestelle Weser. Durch die enge, länderübergreifende Zusammenarbeit und die dadurch erreichten deutlichen Verbesserungen der Gewässergüte hat sich die ARGE Weser als Koordinierungsorgan an der Weser bewährt. Zur Erfüllung der gesetzlichen Koordinierungsverpflichtung nach § 1b Abs. 2 WHG soll daher die bestehende ARGE Weser mit ihren bisherigen Aufgaben in die Flussgebietsgemeinschaft Weser überführt werden.

Die Länder der FGG Weser schließen hierzu unter Berücksichtigung dieser Vorgaben nachstehende Vereinbarung:

§ 1