Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fachsenate
Fachsenate§ 1 Zuständigkeit
Stand: 26.08.2026
Die Präsidentin oder der Präsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen beruft die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der nach § 84 des Bundespersonalvertretungsgesetzes bei den Verwaltungsgerichten des ersten und zweiten Rechtszuges zu bildenden Fachkammern (Fachsenate).