Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse - RZVK -, Bekanntmachung der Neufassung
Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse - RZVK -, Bekanntmachung der Neufassung§ 77 Ausnahmen von der Versicherungspflicht für höherversicherte Beschäftigte
Stand: 26.08.2026
Die Beschäftigten, deren zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung im Wege der Höherversicherung bis 31. Dezember 1997 durchgeführt wurde und seinerzeit keine Erklärung zur Teilnahme an der Zusatzversorgung abgegeben haben, sind weiterhin nicht zu versichern.