Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LMG NRW
LMG NRW§ 87 Rechtsform
Stand: 26.08.2026
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf. Sie hat das Recht der Selbstverwaltung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der LfM ist unzulässig.