Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes " Preußisch-Oldendorf-Hedem-Harlinghausen"

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Preußisch-Oldendorf-Hedem-Harlinghausen" im Bereich der Gemeinde Preußisch-Oldendorf, Bezirksregierung Detmold, und der Gemeinde Bad Essen, Bezirksregierung Weser-Ems, ist die Bezirksregierung Detmold. Diese handelt unter Anwendung des in Niedersachsen geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Weser-Ems, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Niedersachsen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.

§ 2