Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes " Preußisch-Oldendorf-Hedem-Harlinghausen"
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …§ 1
Stand: 26.08.2026
Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Preußisch-Oldendorf-Hedem-Harlinghausen" im Bereich der Gemeinde Preußisch-Oldendorf, Bezirksregierung Detmold, und der Gemeinde Bad Essen, Bezirksregierung Weser-Ems, ist die Bezirksregierung Detmold. Diese handelt unter Anwendung des in Niedersachsen geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Weser-Ems, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Niedersachsen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.