Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt über die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt

Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt über die …

§ 2 Durchführung der Ausgliederung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Organe der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt führen die zum Vollzug der Ausgliederung des operativen Geschäfts erforderlichen Schritte entsprechend ihren Zuständigkeiten durch.

§ 1 § 3