Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt über die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt
Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt über die …§ 2 Durchführung der Ausgliederung
Stand: 26.08.2026
Die Organe der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt führen die zum Vollzug der Ausgliederung des operativen Geschäfts erforderlichen Schritte entsprechend ihren Zuständigkeiten durch.