Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Meiborssen"
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 15. Mai 2001
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 7. April 2001 / 29. April 2001 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Meiborssen" geschlossen.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
In Vertretung
Christiane Friedrich
Verwaltungsabkommen
über die Bestimmung der zuständigen Behörde
für die Durchführung
eines wasserrechtlichen Verfahrens
zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes
"Meiborssen"
Zwischen
dem Land Nordrhein-Westfalen,
und
dem Land Niedersachsen,
wird gem. § 140 Abs. 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) und gem. § 170 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 25. März 1998 (Nds. GVBl. S. 347) geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21 Januar 1999 (Nds. GVBl. S. 10) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: