Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Meiborssen"

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 15. Mai 2001

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 7. April 2001 / 29. April 2001 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Meiborssen" geschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft

und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

Christiane Friedrich

Verwaltungsabkommen

über die Bestimmung der zuständigen Behörde

für die Durchführung

eines wasserrechtlichen Verfahrens

zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes

"Meiborssen"

Zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen,

und

dem Land Niedersachsen,

wird gem. § 140 Abs. 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) und gem. § 170 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 25. März 1998 (Nds. GVBl. S. 347) geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21 Januar 1999 (Nds. GVBl. S. 10) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen:

§ 1