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StudienstrukturreformVO

§ 8

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Der erste Abschnitt dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009, der zweite Abschnitt mit Ablauf des 31. Oktober 2016 außer Kraft.

Die Ministerin für Schule,

Wissenschaft und Forschung

Hinweis

Wiederherstellung des Verordnungsranges

(Artikel 121 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 351))

Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

§ 7