Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Eingliederung von Landesoberbehörden und Unteren Landesbehörden in die Bezirksregierungen
Gesetz zur Eingliederung von Landesoberbehörden und Unteren Landesbehörden in die …§ 5 In-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Die Vorschriften dieses Gesetzes treten am 1. Januar 2001 in Kraft. Über die Erfahrungen mit diesen Regelungen ist dem Landtag bis Ende 2009 zu berichten.