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Gesetz zur Eingliederung von Landesoberbehörden und Unteren Landesbehörden in die …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die dem Landesoberbergamt durch Gesetze und Rechtsverordnungen übertragenen Aufgaben werden auf die Bezirksregierung Arnsberg übertragen und in einer eigenen Abteilung wahrgenommen. Das Landesoberbergamt wird aufgelöst. Die Bergämter sind der Bezirksregierung Arnsberg nachgeordnet.

§ 1 § 3